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   RFH, 20.11.1940 - VI 330/40   

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RFH, 20.11.1940 - VI 330/40 (https://dejure.org/1940,100)
RFH, Entscheidung vom 20.11.1940 - VI 330/40 (https://dejure.org/1940,100)
RFH, Entscheidung vom 20. November 1940 - VI 330/40 (https://dejure.org/1940,100)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 24.04.1980 - IV R 68/77

    GmbH - Einstellung der werbenden Tätigkeit - Liquidation - Gewerbesteuerpflicht

    Da die Gewerbesteuerpflicht an das Bestehen eines lebenden und ausgeübten Betriebes anknüpft, werden Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung des Betriebs nicht mehr von der Steuerpflicht erfaßt (Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 29. Juni 1938 VI 395/38, RStBl 1938, 910; vom 20. November 1940 VI 330/40, RStBl 1941, 225).
  • BFH, 01.12.1960 - IV 353/60 U

    Voraussetzung für die Geltendmachung des Gewerbeverlustes - Vorliegen einer

    Im vorliegenden Fall hat das Finanzgericht mangels jeglichen organisatorischen, finanziellen oder strukturellen Zusammenhanges der beiden Betriebe mit Recht angenommen, daß die Maklertätigkeit des Bf. gegenüber dem früheren Wein- und Spirituosengeschäft einen neuen, selbständigen Betrieb darstellt (vgl. auch das Urteil des Reichsfinanzhofs VI 330/40 vom 20. November 1940, RStBl 1941 S. 225).
  • BFH, 07.11.1963 - IV 210/62 S

    Steuerbegünstigung bzgl. aus einer Konkursmasse erzielten Veräußerungsgewinnen

    Damit hatte die gewerbliche Betätigung des Gemeinschuldners (und des an seine Stelle getretenen Konkursverwalters) im Sinne des Gewerbesteuerrechts ihr Ende gefundene, weil jede werbende Tätigkeit aufgehört hatte (Urteil des Reichsfinanzhofs VI 330/40 vom 20. November 1940, RStBl 1941 S. 225).
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